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   OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.1984 - 2 A 134/83   

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https://dejure.org/1984,2415
OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.1984 - 2 A 134/83 (https://dejure.org/1984,2415)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.11.1984 - 2 A 134/83 (https://dejure.org/1984,2415)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. November 1984 - 2 A 134/83 (https://dejure.org/1984,2415)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Koblenz - 6 K 160/82
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.1984 - 2 A 134/83

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 926
  • DVBl 1985, 461
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 219.62

    Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Probe - Wahrscheinlichkeit des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.1984 - 2 A 134/83
    Insbesondere folgt aus der Regelung in § 11 Abs. 2 LBG keineswegs, daß der Gesetzgeber dem Dienstherrn die Möglichkeit eröffnen wollte, mit der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe bis zum Ablauf der Fünfjahresfrist zu warten (BVerwGE 19, 344 [348]).
  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Er kann sich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr mit Erfolg auf die angebliche Nichtbewährung des Beamten während der laufbahnrechtlichen Probezeit berufen (im Ergebnis ebenso OVG Koblenz, Urteil vom 7. November 1984 - 2 A 134/83 - (DVBl. 1985, 461 f.); Zängl in Fürst, GKöD I, K § 22 Rz. 22).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.06.1988 - 5 A 155/87

    Beamtenverhältnis; Beamter; Probezeit; Entlassung; Arbeitsleistung; Einstweiliger

    Allerdings wird von der Rechtsprechung (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 7.11.1984 - 2 A 134/83 -, DVBl 1985, 461; s. auch Hess. VGH, Beschl. v. 3.2. 1984 - 1 TH 48/83 -, DÖD 1985, 43) gefordert, daß der Dienstherr sich innerhalb oder zumindest unverzüglich nach Beendigung der Probezeit aus Gründen der Rechtssicherheit und der Fürsorge für den Probebeamten darüber schlüssig zu werden hat, ob das Ergebnis der Probezeit in jeder Hinsicht so zu bewerten ist, daß es eine nunmehr unbefristete Übernahme des Beamten in den Staatsdienst rechtfertigt.
  • BVerwG, 19.05.1994 - 2 B 136.93

    Notwendigkeit des ausdrücklichen Berufens auf den Schutz des

    Die geltend gemachte Abweichung (§ 127 Nr. 1 BRRG) von dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 7. September 1984 - 2 A 134/83 - (AS Bd. 19 S. 125 ff.) liegt nicht vor.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2006 - 6 A 1072/04
    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. November 1984 - 2 A 134/83 - , NVwZ 1995, 926 ; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Auflage, Rdnr. 181 vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1993 - 2 C 27.90 - , NJW 1993, 2546 .
  • VerfVwG der Vereinigten Ev.-Luth. Kirche Deutschlands, 30.06.2003 - RVG 7/02

    Berufung auf Lebenszeit

    Dem Beamten auf Probe steht also nach Ablauf einer bestimmten Dienstzeit ­ in der Regel fünf Jahre ­ ein subjektivöffentliches Recht auf Umwandlung zu (vgl. OVG Koblenz NVwZ 1985, 926; Battis BBG 2. Aufl. § 9 Rd. 7).
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